Uber ist eines der bekannteren Unternehmen, die der Sharing Economy angehören. Das Unternehmen wurde 2009 als Limousinen Service gegründet und kann seitdem stetiges Wachstum bekunden. Bei Uber teilt man Autofahrten bzw. die Seite stellt einen privaten ‚Taxiservice‘ zur Verfügung. Uber ist unterteilt in X, Black, Pop und Taxi. Jede Unterkategorie bedient eine andere Notwendigkeit.
- UberX & UberBlack – Fahrgastvermittlung an Mietwagen
- UberPop – Fahrgastvermittlung an private Autofahrer mit eigenem Auto
- UberTaxi – Fahrgastvermittlung an Taxis
Vor allem UberPop ist der Shareconomy zuzuordnen, da hier private Leute ihr Auto und ihre Zeit zur Verfügung stellen um andere zu fahren. Die Gebühr dabei darf lediglich die Fahrtkosten des Fahrers decken, bedeutet, dass er keinen Gewinn mit seinen Fahrten erzielen darf. Dadurch ist Uber vorher bereits in rechtliche Probleme geraten, da viele UberPop Fahrer ihre Haupteinnahmequelle aus den Uber Fahrten bezogen. Somit wären diese Leute gewerbepflichtig und Uber als Arbeitgeber auch verpflichtet die unternehmerischen Aufgaben gegenüber Angestellten zu übernehmen. Außerdem muss das Fahrzeug zur offiziellen Personenbeförderung geprüft sein, so dass es für diesen Dienst zugelassen ist, was bei privaten Fahrzeugen nicht der Fall ist.
Aufgrund weltweiter Beschwerden, Demonstrationen und Angriffe auf und gegen Uber Fahrer hat das Unternehmen weltweit mit dem Gesetz zu kämpfen. In vielen Ländern wurde daraufhin der UberPop Dienst im Jahre 2014 verboten. Seit 2015 ist dies auch in Deutschland der Fall, so dass Uber seinen UberPop Dienst nicht mehr anbietet. Ausschlaggebend dafür war das Personenbeförderungsgesetz, welches in Deutschland eine Genehmigung für Kfz-Fahrer voraussetzt, die Personen gegen Entgelt befördern. Als Ersatz für UberPop wurde UberX entwickelt, welches die Probleme des anderen Dienstes aufgreift und Fahrten an lizenzierte Mietwagenunternehmen vermittelt, bei denen alle Fahrer den notwendigen Personenbeförderungsschein besitzen.
Somit kann die Sharing Economy auch schnell viele Probleme aufwerfen, da die Gesetze oftmals auf ‚traditionelle Unternehmen‘ ausgelegt sind und nicht auf digitale Tauschbörsen. Somit besteht internationaler Handlungsbedarf diese Gesetze schnell und bald anzupassen, damit die Grauzonen vermieden werden. Dies bedeutet auch, dass ein Start-Up der Sharing Economy sich genau mit den rechtlichen Fragen auseinander setzen muss. Es sollte sich über die derzeitige Situation auf dem jeweiligen Markt bewusst sein, so dass rechtzeitig mit Problemen und Gegenwind umgegangen werden kann. Nicht nur Uber hat rechtliche Probleme bekommen mit steigendem Wachstum, auch Airbnb ist auf Wiederstand gestoßen. Lest hier was Airbnb in der Wohnungs-Tauschnische bewältigen muss.
Bildquellen/Screenshots von: https://www.uber.com/de/ | https://www.airbnb.de/press/resources